Agentur Perl Agentur Perl in Zwickau
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10.10.2024 - 10:42 Uhr
Ratgeber & Co - Hier finden Sie neben Themen und Tipps rund um das Versicherungsgeschäft auch Meinungen von Kunden unserer Generalagentur.
Ratgeber
Ansichten unserer Kunden - Die Meinungen unserer Kunden sind uns
wichtig, um langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen und den Service zu
optimieren. Für Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben wir
deshalb immer ein offenes Ohr.
Tipps
Schäden am Hausrat - Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung
werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Nach Angaben von Ver-
braucherexperten gilt dies aber nur für Haushaltsgegenstände, die in einem
Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde.
Die Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein Fenster zu Bruch geht und
dabei eine Vase zerschlägt. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben
einschließlich der Kosten für eine erforderliche Notverglasung dagegen
deckt nur eine zusätzliche Glasversicherung ab, die meist zusammen mit
der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.
Schutz für Solaranlagen - Auch Solaranlagen können in die Gebäude-
versicherung und Elementarschadenversicherung aufgenommen werden.
Solarkollektoren werden häufig gestohlen. Schutz davor bietet eine
sogenannte Sachversicherung gegen Vandalismus und Diebstahl.
Wer Strom einspeist, sollte auch eine Haftpflichtversicherung für die Photo-
voltaikanlage sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.
Erstere schützt vor eventuellen Schäden, die durch Fehler bei der Ein-
speisung ins öffentliche Netz passieren können. Mit der Betriebsunter-
brechungsversicherung überbrücken Hausbesitzer, die auf die Einnahmen
aus der Stromeinspeisung angewiesen sind, jene Zeiten, in denen der Betrieb
der Anlage unterbrochen ist.
Private Krankenversicherung - Je niedriger das Eintrittsalter in die
private Krankenversicherung, desto günstiger sind die Beiträge. Außerdem
ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Hürden für den Kassen-
austritt künftig weiter erhöht. Wenn der Wechsel grundsätzlich für Sie in
Frage kommt, warten Sie also nicht zu lange.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung dürfen Sie jederzeit mit einer Frist von
zwei Monaten kündigen (Mindestversicherungszeit 12 Monate). Wer z.B.
zum 1. Juni wechseln will, muss bis 31. März kündigen.
Im Gegensatz zur GKV dürfen private Versicherungsgesellschaften Kunden
ablehnen. Zudem reicht es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber den Neuantrag
zureichen. Damit wird der Altvertrag gleichzeitig beendet.
Generalagentur Klaus Ulrich Perl, Amalienstraße 2-4, 08056 Zwickau
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