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15.05.2024 - 12:06 Uhr
Unfallversicherung allein reicht nicht aus - Zu Beginn des Jahres 2001
wurde die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft gesetzt. Diese
Reform besagt, das ein vollständiger Berufsschutz nur dann gezahlt wird,
wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind. Wer nach dem 02.01.1961
geboren ist, hat somit keinen Anspruch mehr auf eine Rente im Fall der
Berufsunfähigkeit. Auf staatliche Hilfe können Sie kaum noch hoffen,
wenn Ihre Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen ausfallen sollte.
Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten sind so gering, dass sie oft
nicht die Kosten für den gewohnten Lebensstandard decken.

Jedes Jahr werden 250.000 Deutsche berufs- oder erwerbsunfähig, so
die Statistik der gesetzlichen Rentenversicherer. Die Hauptursachen sind
Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beeinträchtigungen,
Krankheiten der Nerven oder Psyche, Tumore und innere Krankheiten.
Unfälle spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Eine reine Unfallver-
sicherung ist zwar wesentlich billiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
bietet aber keine ausreichende Absicherung gegen die Einschränkung der
Erwerbsfähigkeit.
Das Leistungsangebot der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit - ohne Verweisung
Von uns bekommen Sie die volle Rente schon ab 50 % Berufsunfähig-
keit. Wir verweisen Sie nicht auf andere Tätigkeiten. Sie erhalten unsere
Rente, auch wenn Sie - trotz gesundheitlicher Einschränkung - noch
einen anderen Beruf ausüben.
Schnelle Hilfe
Sie haben bereits Anspruch auf eine Leistung, wenn Sie voraussichtlich
sechs Monate nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf auszuüben.
Volle Leistung auch im Pflegefall
Sie erhalten die volle Leistung ab drei Pflegepunkten, wenn die Pflege-
bedürftigkeit bereits sechs Monate andauert. Dabei spielt es keine Rolle,
ob Sie berufsunfähig sind oder nicht.
Stundung der Beiträge bei Meldung
Sobald Sie uns eine Berufsunfähigkeit melden, zahlen Sie auf Wunsch
keine Beiträge mehr. Wir stunden Ihnen die Beiträge und zwar zinslos.
Volle Leistung, auch bei verspäteter Meldung
Wir leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn
Sie diese erst später melden. Das ist wichtig, wenn sich eine Erkrankung
zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt.
Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Bei Heirat, Geburt oder bei einer deutlichen Einkommenserhöhung
können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz ohne Gesundheitsprüfung
erhöhen.
Versicherungsschutz bei Berufswechsel
Sie behalten Ihren Berufssunfähigkeitschutz auch bei einem Berufs-
wechsel. Wir verzichten auf Meldepflicht und Prämienerhöhungen,
auch wenn Sie nach dem Wechsel einen gefährlichen Beruf ausüben.
Weltweiter Versicherungsschutz
Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz
ins Ausland verlegen.
Von Experten empfohlen
Die private Berufsunfähigkeitsrente der Württembergischen wurde für
verbraucherfreundliche Bedingungen ausgezeichnet.
Schon gewusst?

Jeder vierte Bundes-
bürger scheidet aus
Gesundheitsgründen
vor der Altersgrenze
aus dem Berufsleben
aus.
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