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29.03.2024 - 12:26 Uhr
Hausratversicherung - Laut Statistik schützen über drei Viertel aller deutschen
Haushalte ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung. Doch nur die
wenigsten wissen, in welchen Fällen ihr Versicherer zahlt und welche Pflichten
Sie als Kunden haben.

Die Hausratversicherung bietet Schutz für Schäden an fast allen Gegen-
ständen im Haushalt. Dazu gehören Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, aber
auch Nahrungsmittel. Der Schutz greift jedoch nur, wenn der Schaden durch
Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdieb-
stahl, Raub oder Vandalismus verursacht wurde. Begrenzt versichert sind
zudem u. a. Kosten für Aufräumarbeiten, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
sowie die Unterbringung im Hotel.
Lassen sich weitere Schäden in die Police einschließen?
Dies ist meist möglich, u.a. für den Diebstahl von Fahrrädern oder des Kinder-
wagens sowie Elementarschäden, etwa durch Hochwasser. Allerdings ist in
stark gefährdeten Gegenden eine Police nur schwer oder gar nicht zu bekom-
men. Während neuere Verträge einen Schutz gegen Überspannungsschäden
durch Blitzschlag enthalten, muss dieser bei älteren Verträgen extra vereinbart
werden.
Ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der Sachen?
Ja. Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Ver-
sicherte den Neuwert ersetzt. Wie alt die Sachen waren, spielt keine Rolle.
Tipp: Eine Liste des Hausrats sollte mit Fotos und Kaufbelegen an einem
sicheren Ort verwahrt werden.
Zahlt die Versicherung die volle Summe?
Nur, wenn die Versicherungssumme den Wert des gesamten Hausrates ab-
deckt. Stellt ein Gutachter z. B. nach einem Einbruch fest, dass der Hausrat
60.000 € wert ist, die Versicherung aber nur über 30.000 € – also 50 % –
abgeschlossen wurde, wird auch der Schaden nur zu 50 % übernommen.
Um eine « Unterversicherung » zu vermeiden, sollte die Versicherungs-
summe deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf erhöht werden.
Sind auch Bargeld und Wertsachen versichert?
Ja, doch nur begrenzt. Bargeld oft bis 1000 €. Sind Wertsachen zu Hause
gesichert verwahrt, z. B. in einem Safe, werden bei Diebstahl meist bis 20%
der Versicherungssumme gezahlt.
Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der Wohnung bzw. des
Hauses?

Er ist in der Regel begrenzt auf die Wohnung selbst und Nebengebäude auf
demselben Grundstück (z. B. Keller, Waschküche, Schuppen). Garagen sind
auch dann eingeschlossen, wenn sie sich auf einem anderen Grundstück in
der Nähe befinden. Außerdem gilt die so genannte Außenversicherung: Haus-
rat, der vorübergehend – erlaubt sind bis zu drei Monate – außerhalb der
Wohnung gelagert wird, ist mitversichert. Allerdings ist der Schutz auf zehn
Prozent der Versicherungssumme begrenzt, meist auf max. 10.000 €.
Die Außenversicherung greift auch im Ausland, z. B. wenn der Fotoapparat
oder Bargeld aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden. Voraussetzung ist
jedoch, dass man den Diebstahl vor Ort bei der Polizei meldet.
Ist der Hausrat von Kindern am Ausbildungsort mitversichert?
Ja, sofern sie dort keinen eigenen Hausstand gründen.
Stimmt es, dass bei grober Fahrlässigkeit nichts gezahlt wird?
Wer in Abwesenheit die Waschmaschine laufen oder Kerzen brennen lässt,
handelt grob fahrlässig. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz wurde
jedoch zu Jahresbeginn das « Alles-oder-nichts-Prinzip » abgeschafft: Bei
Versäumnissen des Kunden muss der Versicherer zumindest einen Teil des
Schadens tragen. Am besten sind Verträge, in denen ganz auf den « Einwand
der groben Fahrlässigkeit » verzichtet wird. Dann erhält der Kunde den
ganzen Schaden ersetzt.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Hausratversicherung?

Wir haben die Antworten! Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Tipp:
"Kombinieren Sie Ihre
Hausratversicherung
mit einer Glasversiche-
rung, um die Kosten
einer Notverglasung
bei Sturmschäden zu
decken."           mehr
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