|
|
10.10.2024 - 08:46 Uhr |
|
|
|
Hausratversicherung - Laut Statistik schützen über drei Viertel aller deutschen Haushalte ihr Hab und
Gut mit einer Hausratversicherung. Doch nur die wenigsten wissen, in welchen
Fällen ihr Versicherer zahlt und welche Pflichten Sie als Kunden haben.
Die Hausratversicherung bietet Schutz für Schäden an fast allen Gegen- ständen
im Haushalt. Dazu gehören Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, aber
auch
Nahrungsmittel. Der Schutz greift jedoch nur, wenn der Schaden durch Feuer,
Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdieb- stahl,
Raub oder Vandalismus verursacht wurde. Begrenzt versichert sind zudem u. a.
Kosten für Aufräumarbeiten, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie die
Unterbringung im Hotel. |
|
Lassen sich weitere Schäden in
die Police einschließen?
Dies ist meist möglich, u.a. für den Diebstahl von Fahrrädern oder des Kinder- wagens
sowie Elementarschäden, etwa durch Hochwasser. Allerdings ist in stark
gefährdeten Gegenden eine Police nur schwer oder gar nicht zu bekom- men.
Während neuere Verträge einen Schutz gegen Überspannungsschäden durch
Blitzschlag enthalten, muss dieser bei älteren Verträgen extra vereinbart werden.
|
|
Ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der Sachen?
Ja. Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Ver- sicherte
den Neuwert ersetzt. Wie alt die Sachen waren, spielt keine Rolle. Tipp: Eine
Liste des Hausrats sollte mit Fotos und Kaufbelegen an einem sicheren Ort
verwahrt werden.
|
|
Zahlt die Versicherung die
volle Summe?
Nur, wenn die Versicherungssumme den Wert des gesamten Hausrates ab- deckt. Stellt
ein Gutachter z. B. nach einem Einbruch fest, dass der Hausrat
60.000 €
wert ist, die Versicherung aber nur über 30.000 € – also 50 % –
abgeschlossen wurde, wird auch der Schaden nur zu 50 % übernommen. Um
eine « Unterversicherung » zu vermeiden, sollte die Versicherungs- summe deshalb
regelmäßig überprüft und bei Bedarf erhöht werden.
|
|
Sind auch Bargeld und Wertsachen versichert?
Ja, doch nur begrenzt. Bargeld oft bis 1000 €. Sind Wertsachen zu Hause
gesichert verwahrt, z. B. in einem Safe, werden bei Diebstahl meist bis 20% der
Versicherungssumme gezahlt.
|
|
Gilt der Versicherungsschutz
auch außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses?
Er ist in der Regel begrenzt auf die Wohnung selbst und Nebengebäude auf demselben
Grundstück (z. B. Keller, Waschküche, Schuppen). Garagen sind auch dann
eingeschlossen, wenn sie sich auf einem anderen Grundstück in der Nähe
befinden. Außerdem gilt die so genannte Außenversicherung: Haus- rat, der
vorübergehend – erlaubt sind bis zu drei Monate – außerhalb der Wohnung
gelagert wird, ist mitversichert. Allerdings ist der Schutz auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, meist auf max. 10.000 €. Die Außenversicherung greift auch im Ausland, z. B. wenn der Fotoapparat
oder Bargeld aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass
man den Diebstahl vor Ort bei der Polizei meldet.
|
|
Ist der Hausrat von Kindern am
Ausbildungsort mitversichert?
Ja, sofern sie dort keinen eigenen Hausstand gründen.
|
|
Stimmt es, dass bei grober Fahrlässigkeit nichts gezahlt wird?
Wer in Abwesenheit die Waschmaschine laufen oder Kerzen brennen lässt, handelt grob
fahrlässig. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz wurde jedoch zu
Jahresbeginn das « Alles-oder-nichts-Prinzip » abgeschafft: Bei Versäumnissen
des Kunden muss der Versicherer zumindest einen Teil des Schadens tragen. Am
besten sind Verträge, in denen ganz auf den « Einwand der groben
Fahrlässigkeit » verzichtet wird. Dann erhält der Kunde den ganzen Schaden
ersetzt.
|
|
Sie
haben weitere Fragen zum Thema Hausratversicherung?
Wir haben die Antworten! Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
|
|
|
|
Tipp: "Kombinieren Sie Ihre Hausratversicherung mit einer Glasversiche-
rung, um die Kosten einer Notverglasung bei Sturmschäden zu decken." mehr |
|
|
|